Neue epidemiologische Maßnahmen in Montenegro am 25. September

Neue epidemiologische Maßnahmen in Montenegro am 25. September

Die montenegrinische Regierung hat neue epidemiologische Maßnahmen beschlossen, die vom 25. September bis 8. Oktober in Kraft treten. Dies wurde gemeldet am gestrige Pressekonferenz Direktor des Instituts für öffentliche Gesundheit Igor Galich. Einige der ab heute geltenden Maßnahmen sind, dass bis zu 50 Personen an Hochzeiten und Feiern teilnehmen dürfen, die über COVID-Zertifikate verfügen müssen, Live-Musik in Innenräumen erlaubt ist und ab dem 9. Oktober Supermärkte und SB-Warenhäuser Zutritt haben .nur mit Impfpass.

Hier sind die Maßnahmen, die ab heute angewendet werden:

  1. Nationale digitale Impfbescheinigung wird ausgestellt unmittelbar nach der zweiten Impfdosis und handelt von diesem Moment an. Kein Warten mehr 14 Tage nach voll Impfungen.
  2. Neben dem Betreten von Einkaufszentren und Gastronomiebetrieben ist ein nationaler digitaler Impfausweis Voraussetzung für den Zutritt:
  • Geschäftszentren;
  • Bürogebäude mit mehr als drei Unternehmen;
  • Einrichtungen, die sich mit dem Verkauf von Non-Food-Produkten befassen, deren Fläche 1 Quadratmeter überschreitet.

Es liegt in der Verantwortung der Eigentümer, Besucher und Betreiber dieser Einrichtungen, eine für die Durchsetzung dieser Maßnahmen verantwortliche Person zu überwachen und zu benennen.

  1. Die Anzahl der Personen, die an Hochzeiten und anderen privaten Feiern in Gastronomiebetrieben teilnehmen, mit einem nationalen digitalen Impfausweis ist auf 50 begrenzt. Auch wenn die Trauung auf einer Terrasse, im Garten oder in einer Gastronomieeinrichtung stattfindet.
  2. Das Aufführen von Live-Musik in den Räumlichkeiten von Gastronomiebetrieben ist zulässig, sofern alle Mitarbeiter, Musiker und Gäste über einen nationalen digitalen Impfausweis verfügen.

Wir erinnern Sie daran, dass der nationale digitale Impfausweis nur gültig ist, wenn mindestens eine der Bedingungen erfüllt ist:

1) die Person wurde vollständig geimpft, unabhängig davon, wie viele Tage seit der Wiederholungsimpfung vergangen sind;

2) das Vorhandensein eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein positiver, der mindestens 14 und nicht mehr als 180 Tage zurückliegt;

3) das Vorhandensein eines negativen Schnelltests für Antigene, die nicht älter als 48 Stunden sind.

Es ist nicht erforderlich, die oben genannten Punkte zu erfüllen Bedingungen für folgende Kategorien:

- Kinder unter 18 Jahren.
- Alle Reisenden, die die letzten 15 Tage in einem dieser Länder verbracht haben: Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Albanien und Nordmazedonien.

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