Montenegro öffnet Grenzen für 26 Länder

Montenegro öffnet Grenzen für 26 Länder

Die Nationale Koordinierungsbehörde (NPO) hat beschlossen, Bürgern aus 26 Ländern ab dem 1. Juni die Einreise nach Montenegro ohne Quarantäne und Selbstisolierung zu ermöglichen.

Die Länder wurden nach folgendem Kriterium ausgewählt - weniger als 25 aktive Fälle von COVID-19 pro 100 Einwohner. So wird Montenegro Touristen aus Slowenien, Island, Kroatien, der Slowakei, der Schweiz, Albanien, Österreich, Norwegen, Monaco, dem Kosovo, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Dänemark, Litauen, Lettland, Aserbaidschan, Luxemburg, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien und China Grenzen öffnen Israel, Nordmakedonien, Irland, Tschechische Republik, Finnland und Estland. Leider wurden Russland, Weißrussland und die Ukraine nicht in diese Liste aufgenommen.

Gleichzeitig ist der Luft- und Seeverkehr erlaubt, und der vorherige allgemeine Luftfahrtmaßnahme Bleibt gültig. Der Warenverkehr für die Bedürfnisse Montenegros sowie der Warentransit bleiben ungehindert.

„Unsere Bürger und Ausländer mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz in unserem Land, die aus Ländern nach Montenegro einreisen, in denen die bestätigte Rate aktiver Coronavirus-Fälle über 25 pro 100 Einwohner liegt, werden für 000 Tage zur Selbstisolierung oder Quarantäne bestimmt. Bei Personen, deren PCR-Test auf SARS-CoV-14 ein negatives Testergebnis für ein neues Coronavirus ergab, wird das Maß für Selbstisolierung und Quarantäne nach 2 Tagen aufgehoben “, berichtete der Unteroffizier.

Gesellschaftliche Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen und Sportveranstaltungen sind gestattet. Bis zu 200 Personen können jedoch an diesen Veranstaltungen teilnehmen (im Freien oder im Innenbereich). Gleichzeitig muss ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden.

Darüber hinaus sind Diskotheken, Clubs, Bars und Kinderspielzimmer gemäß den Anweisungen des Instituts für öffentliche Gesundheit gestattet. Bald werden Kinos, Theater und Kindergärten eröffnet.

Außerdem wird das Innenministerium ab dem 1. Juni in jeder Region die Arbeit gemäß den festgelegten Arbeitszeiten aufnehmen. Zulassungen für den dauerhaften und vorübergehenden Aufenthalt und die Arbeit von Ausländern, die abgelaufen sind, sind gültig bis zum 1. Juli dieses Jahres.

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