Montenegro verhängt Quarantäne: Die Einreise von Ausländern ist verboten

Montenegro verhängt Quarantäne: Die Einreise von Ausländern ist verboten

Im Land wurde Quarantäne eingeführt: Grenzen für Ausländer sind geschlossen, es gilt die obligatorische Selbstisolation, Cafés, Einkaufszentren, Buchmacher usw. sind geschlossen.

Die meisten Infizierten und Toten wurden bisher aus China und Italien gemeldet. Fälle von Coronavirus-Erkrankung in Montenegro noch nicht registriert.

Das Gesundheitsministerium Montenegros hat eine Reihe vorübergehender Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten verabschiedet.

Am 15. März wurden folgende vorübergehende Maßnahmen ergriffen:

1) Einreiseverbot für Ausländer, mit Ausnahme von Ausländern mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz. Der Warenverkehr für den Bedarf Montenegros bleibt ungehindert, jedoch unter besonderen Maßnahmen der sanitären und hygienischen Kontrolle;

2) obligatorische Selbstisolation für alle montenegrinischen Staatsbürger sowie für Ausländer, die sich dauerhaft oder vorübergehend in Montenegro aufhalten;

3) ein Verbot der Bereitstellung von Catering-Dienstleistungen in Hotels, außer für registrierte Gäste;

4) Schließung von Diskotheken/Bars und Nachtclubs;

5) Schließung öffentlicher Gastronomiebetriebe – Cafés, Cafés, Restaurants und Bars. Eine Ausnahme bilden Unternehmen, die Lebensmittel liefern;

6) ein Verbot der Bereitstellung von Einkaufs- und Gastronomiedienstleistungen in Einkaufszentren;

7) Schließung von Kinderspielzimmern;

8) Schließung von Fitnesscentern;

9) Schließung von Casinos, Buchmachern und Spielautomaten;

10) Begrenzung der Käuferzahl: Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nur ein Verbraucher befinden. Allerdings nicht mehr als 50 Verbraucher pro Gesamtfläche des Betriebsgeländes. Ausnahme für Märkte: nicht mehr als 100 Verbraucher pro Gesamtfläche;

11) die Verpflichtung der Verantwortlichen in gewerblichen Betrieben, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter die vom Institut für öffentliche Gesundheit Montenegros vorgeschriebenen Gesundheitsschutzmaßnahmen einhalten;

12) die Verpflichtung der verantwortlichen Personen, am Eingang einer Handelseinrichtung Informationen über die maximale Anzahl von Personen anzugeben, die sich gleichzeitig in derselben Einrichtung aufhalten dürfen. Und organisieren Sie auch die Umsetzung dieser Regel.

Die getroffenen Maßnahmen sind vorübergehend und gelten für 15 Tage.

Mittlerweile Montenegro bleibt das einzige Land in Europa, wo offiziell keine Fälle einer Coronavirus-Infektion registriert wurden. 

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